Insolvenzausfallgeld

Insolvenzausfallgeld ist die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung für das Insolvenzgeld, sie lehnt sich an den früheren Begriff Konkursausfallgeld an. Das Insolvenzgeld wird durch die Arbeitsagentur ausgezahlt und ersetzt den ausgefallenen Arbeitslohn der letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Arbeitnehmer muss das Insolvenzgeld schriftlich beantragen. Die Finanzierung des Insolvenz(ausfall)geldes erfolgt über eine Umlage, welche von den Arbeitgebern alleine zu tragen ist. Eine Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes durch die Arbeitsagentur ist möglich und kommt häufig vor, wenn der Insolvenzverwalter die Fortführung des Betriebes nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens als möglich ansieht. Das Insolvenzausfallgeld umfasst nur den regulären Arbeitslohn und somit keine Überstundenvergütung.

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