Insolvenzbekanntmachung

Die Insolvenzbekanntmachung ist die offizielle Information über eröffnete Insolvenzverfahren sowie über mangels Masse abgelehnte Verfahren. Die amtliche Bekanntmachung angemeldeter Insolvenzen erfolgt für alle Bundesländer auf der staatlich betriebenen Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Des Weiteren veröffentlichen Tageszeitungen auf ihren Wirtschaftsseiten Insolvenzbekanntmachungen aus ihrem lokalen Verbreitungsgebiet. Andere Webseiten wie www.insolvenzanzeiger.de werden privat betrieben, so dass bei ihrer Nutzung keine staatliche Garantie über die Aktualität und die Vollständigkeit der Daten besteht. Die Insolvenzbekanntmachung schützt mögliche Geschäftspartner vor dem Abschluss neuer Verträge auf Kredit und somit vor weiteren Zahlungsausfällen. Auf der offiziellen Webseite werden eingehende Informationen über Insolvenzanträge mehrmals am Tag eingepflegt.

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