Die Insolvenzberatung ist ein Begriff aus dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ist grundsätzlich Voraussetzung für die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens und wird unentgeltlich durch kommunale oder kirchliche Einrichtungen geleistet. Die Insolvenzberatung schließt sich an die Schuldnerberatung an, nachdem diese die Unmöglichkeit zur Schuldentilgung festgestellt hat. Für die Ausstellung des Beleges über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern anstelle des Insolvenzverfahrens muss die Schuldnerberatung staatlich zugelassen sein, so dass sie zugleich eine Insolvenzberatung anbieten darf. Des Weiteren können Rechtsanwälte die Insolvenzberatung durchführen, ihre Dienstleistung ist jedoch kostenpflichtig. Das Hauptziel einer Insolvenzberatung besteht in der Abwehr der Privatinsolvenz durch Einigung mit den Gläubigern.