Insolvenzforderung

Die Insolvenzforderung bezeichnet eine an ein insolventes Unternehmen oder an eine insolvente Privatperson gerichtete Forderung und ist beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Formzwang für die Anmeldung einer Insolvenzforderung besteht nicht, sie muss lediglich die Höhe und den Grund der Forderung eindeutig erkennen lassen. Rechtswirksam wird die Anmeldung der Insolvenzforderung, wenn weder durch den Schuldner noch durch andere Gläubiger ein Einspruch erhoben oder ein solcher wirksam zurückgewiesen wird. Die rechtzeitige Anmeldung einer Insolvenzforderung ist Voraussetzung für die teilweise Befriedigung aus der Insolvenzmasse. Von der Insolvenzforderung zu unterscheiden ist die Masseverbindlichkeit, welche aus den Gerichtskosten und dem Entgelt des Insolvenzverwalters besteht und vorrangig befriedigt wird.

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