Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld gehört zu den durch die Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlten Leistungen und ersetzt die Löhne und Gehälter bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Finanziert wird das Insolvenzgeld durch eine Umlage, für deren Einzug seit 2009 die Krankenkassen zuständig sind. Mit dem Insolvenzgeld werden die Lohn- und Gehaltsforderungen von maximal drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erstattet. Das Insolvenzrecht wurde vor der Einführung des aktuellen Insolvenzrechtes als Konkursausfallgeld bezeichnet und ist der Höhe nach auf die für die Arbeitslosenversicherung gültige Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Das Insolvenzgeld gehört zu den steuerfreien Lohnersatzleistungen, es unterliegt jedoch dem steuerrechtlichen Progressionsvorbehalt. Um Insolvenzgeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellen.

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