Die Insolvenzkasse im eigentlichen Sinn wird bei der Arbeitsagentur geführt und sichert die Zahlung des Arbeitsentgeltes für den Zeitraum von drei Monaten. Die Finanzierung der Insolvenzkasse erfolgt über alleine von Arbeitgebern aufzubringende Pflichtbeiträge. Die Zahlungen der Insolvenzmasse beziehen sich auf den Grundlohn, während Überstunden und zusätzlich vereinbarte Vergütungen nicht bezahlt werden. Voraussetzung für den Leistungsanspruch gegenüber der Insolvenzkasse ist die Anmeldung der Insolvenz. Im weiteren Sinn wird sowohl umgangssprachlich als teilweise auch in der Presse das bei einer Insolvenz für die Weiterführung des Unternehmens oder zur teilweisen Befriedigung der Gläubiger verfügbare Geld als Insolvenzkasse bezeichnet.