Insolvenzkosten

Die Insolvenzkosten sind die mit einer Insolvenz einhergehenden Kosten. Die wichtigsten Insolvenzkosten sind Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. Bei der Privatinsolvenz ist die Begleichung der Insolvenzkosten Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens und die spätere Restschuldbefreiung. Die direkten Insolvenzkosten werden grundsätzlich vorrangig vor den bestehenden Gläubigerforderungen bedient. Privatpersonen reduzieren ihre Insolvenzkosten, indem sie die ersten Schritte mit einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle und nicht mit einem Rechtsanwalt vornehmen. In einer zweiten Bedeutung bezeichnen die Insolvenzkosten die volkswirtschaftlichen Kosten von Insolvenzen. Insbesondere der vollständige oder überwiegende Forderungsausfall nach einer Insolvenz bewirkt häufig, dass wirtschaftliche Probleme bei weiteren Unternehmen auftreten.

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