Invaliditätsanspruch

Mit dem Invaliditätsanspruch ist das Anrecht auf die Auszahlung einer Versicherungssumme im Invaliditätsfall gemeint. Je nach Sprachgebrauch bezeichnet das Wort in der privaten Unfallversicherung ausschließlich die Einmalzahlung bei einer durch den Unfall verursachten Invalidität oder diese und zugleich die vereinbarte Unfallrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt den Invaliditätsanspruch für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit Bezug auf einen konkreten Beruf ab, wobei deren Ursache in einem Unfall oder einer Krankheit liegen kann. Ein staatlicher Invaliditätsanspruch besteht in der Form der Erwerbsminderungsrente nur noch bei teilweiser oder völliger Erwerbsunfähigkeit. Die Dread-Disease-Versicherung gewährleistet ebenfalls einen Invaliditätsanspruch, wenn die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch eine der mitversicherten Krankheiten ausgelöst wird. Sie zahlt aber auch, wenn die entsprechende Erkrankung aufgrund der seit dem Vertragsabschluss verbesserten Behandlungsmöglichkeiten nicht zur Invalidität des Versicherten führt.

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