Der Invaliditätsantrag bezeichnet die Aufforderung an eine Unfallversicherung, den vereinbarten Einmalbetrag für den Invaliditätsfall auszuzahlen beziehungsweise mit der Bezahlung der vereinbarten Unfallrente zu beginnen. In der zweiten Bedeutung lässt sich auch der Antrag auf die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente oder der Erwerbsminderungsrente als Invaliditätsantrag ansehen. Der Invaliditätsantrag muss in der Regel spätestens achtzehn Monate nach dem Unfall gestellt werden. Einige Versicherungsverträge sehen verbesserte Bedingungen vor, indem sie auch eindeutig auf das Unfallereignis zurückführbare Spätfolgen abdeckt. Wenn die Invalidität durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, ist der Invaliditätsantrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu stellen.