Die Invaliditätsberechnung besteht aus der Ermittlung der vom Versicherer im Invaliditätsfall zu leistenden Einmalzahlung in der privaten Unfallversicherung. Sie richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und danach, als wie wertvoll das verlorene oder nicht mehr zu verwendende Körperglied allgemein eingestuft wird. Die entsprechenden Angaben werden in der Versicherungswirtschaft üblicherweise als Gliedertaxe bezeichnet. Außer für die private Unfallversicherung ist die Invaliditätsberechnung bei der Ermittlung des Schadenersatzes von Bedeutung. Wenn ein Körperglied als Folge eines versicherten Unfalls nur teilweise in seiner Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt wird, erfolgt die Invaliditätsberechnung anhand des Umfangs dieser Beschränkung.