Invaliditätsentschädigung

Die private Unfallversicherung sieht in den meisten Verträgen eine Unfallrente sowie eine einmalige Invaliditätsentschädigung vor, wenn der Unfall die Invalidität des Versicherten bewirkt hat. Des Weiteren kommt eine Invaliditätsentschädigung als Schadenersatzleistung bei fahrlässig oder absichtlich einer dritten Person zugefügten Körperschäden in Betracht. Bei der Versicherungssumme einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Dread-Disease-Versicherung handelt es sich sachlich um eine Sonderform der Invaliditätsentschädigung. Für die Dread-Disease-Versicherung trifft diese Definition nicht auf alle Einzelfälle zu, da der Leistungsanspruch auch besteht, wenn eine mitversicherte Krankheit auftritt und der Versicherungsnehmer aufgrund der seit dem Vertragsabschluss verbesserten Behandlungsmöglichkeiten durch diese nicht invalide wird.

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