Der Invaliditätsgrad ist für die Höhe der Leistung der privaten Unfallversicherung - vor allem hinsichtlich der Einmalzahlung - von Bedeutung. Er wird anhand der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgelegt, wobei einzelnen Körperteilen ein prozentualer Wert zugeordnet ist. Dieser fällt nicht einheitlich aus, sondern unterliegt Unterschieden bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sollten mehrere Körperteile von einem Unfall betroffen sein, so werden die einzelnen Werte der Tabelle zusammengerechnet, wobei der Invaliditätsgrad einhundert Prozent nicht übersteigen darf. Auch für Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Invaliditätsgrad von Bedeutung, diese beginnen bei einem Wert von zwanzig Prozent. Umgangssprachlich wird auch der Grad der Schwerbeschädigung mitunter als Invaliditätsgrad bezeichnet, was nicht korrekt ist.