Die Invaliditätssumme bezeichnet die tatsächliche Auszahlung einer privaten Unfallversicherung. Sie bezieht sich auf die einmalige Zahlung gemäß der vertraglich festgelegte Gliedertaxe und wird oftmals zusätzlich zu einer Unfallrente ausgezahlt. Neben der Art der durch einen Unfall erlittenen Beeinträchtigungen wird die Invaliditätssumme durch die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge bestimmt. Außer in der privaten Unfallversicherung lässt sich auch bei der Dread-Disease-Versicherung und bei der Grundfähigkeitsversicherung von einer Invaliditätssumme sprechen, auch wenn die Versicherung gegen die finanziellen Folgen schwerer Erkrankungen bei deren Diagnose und unabhängig von einer späteren Heilung zahlt. Die Invaliditätssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, um Umbauarbeiten nach körperlichen Einschränkungen zu bezahlen. Zugleich sollte sie die Lebenshaltungskosten bis zum Rentenbescheid oder dem Beginn einer Umschulung abdecken.