Die Invaliditätsrente ist eine Rente, welche bei einer Invalidität des Versicherten zu zahlen ist. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt die Invaliditätsrente nur noch in der Form einer Erwerbsminderungsrente. Private Versicherer bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung als Produkt der Invaliditätsrente an. Des Weiteren erhalten Versicherte in der gesetzlichen und in der privaten Unfallversicherung eine solche, wenn die Invalidität durch einen versicherten Unfall verursacht wurde. Verträge zur privaten Unfallversicherung können anstelle der Rente auch eine Einmalzahlung vorsehen, deren Höhe von der Verletzung abhängt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung und der Dread-Disease-Versicherung ist die Vereinbarung einer Invaliditätsrente weniger üblich als der Kontrakt über für den Eintritt des Versicherungsfalles festgelegte Summe. Diese lässt sich jedoch für den Abschluss einer Rentenversicherung mit Einmalzahlung und somit indirekt für eine Invaliditätsrente verwenden.