Inventurrichtlinien

Inventurrichtlinien sind Anweisungen, welche die Durchführung einer Inventur und das Erstellen eines Inventars regeln. Sie können vom Finanzamt ausgegeben werden und stehen dann im Rang einer verbindlich vorgegebenen Auslegung der für eine Inventur und ihre Auswertung maßgeblichen Steuergesetze. Des Weiteren geben größere Unternehmen und Konzerne ebenso wie Verwaltungen Inventurrichtlinien vor, damit alle einzelnen Unternehmen beziehungsweise die jeweiligen Dienststellen die Inventur nach denselben Regeln durchführen. Unternehmensinterne und verwaltungsinterne Inventurrichtlinien sind zur Vereinheitlichung der Inventurdurchführung erforderlich, da der Gesetzgeber einen nicht unerheblichen Spielraum einräumt. Die Inventurrichtlinien öffentlicher Verwaltungen sind zu einem großen Teil offen im Internet einsehbar.

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