Inventurverfahren

Inventurverfahren sind die Verfahren, welche zur Ermittlung des tatsächlichen Warenbestandes verwendet werden dürfen. Das klassische Inventurverfahren besteht im Zählen der vorhandenen Waren und Produktionsmittel zu einem festgelegten Stichtag. Dieser darf vom 31. Dezember abweichen, wobei das Zurückrechnen der Bestände auf das Ende des Geschäftsjahres erforderlich wird. Die Stichprobeninventur ist zulässig, wenn in einem Unternehmen mehr als eintausend verschiedene Gegenstände zu erfassen sind und das Finanzamt ihr auf Antrag zustimmt. Sie ist im Einzelhandel nicht zweckmäßig, da die Inventurdifferenzen aufgrund des Diebstahlrisikos höher als im verarbeitenden Gewerbe ausfallen. Die Buchinventur umfasst Geldguthaben und Schulden sowie vergleichbare Vermögenswerte. Die permanente Inventur erlaubt die Verteilung der notwendigen Arbeiten über das Jahr, ist aber wegen der unregelmäßigen Verteilung der Warenbewegungen nahezu ausschließlich für produzierende Betriebe geeignet.

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