Investitionshilfen

Die Schweiz vergibt gemäß des Investitionshilfegesetzes Investitionshilfen für Infrastrukturmaßnahmen der finanzschwachen Gemeinden in Bergregionen. Bei diesen Hilfen handelt es sich um zinsfreie Darlehen mit einer Laufzeit von überwiegend dreißig Jahren. In Deutschland wird unter der Investitionshilfe hingegen überwiegend die Förderung gewerblicher Investitionen verstanden. Die Auszahlung der Investitionshilfe erfolgt häufig als Zuschuss, wobei sie mit unterschiedlichen Auflagen verknüpft wird. Am häufigsten verpflichten sich Unternehmen, als Gegenleistung für die Auszahlung einer Investitionshilfe bei Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen eine Mindestanzahl an Arbeitsplätzen dauerhaft einzurichten. Die Investitionshilfen bewirken, dass sich in strukturschwachen Regionen vermehrt Betriebe ansiedeln. Unklar ist allerdings, ob die Investitionshilfen neue Arbeitsplätze schaffen oder lediglich eine Verlagerung der Betriebe aus nicht geförderten Regionen in die Fördergebiete bewirken.

^