Investitionskosten

Unter den Investitionskosten werden in der Betriebswirtschaft die Aufwendungen für Anschaffungen des Anlagevermögens bezeichnet. Da der Kostenbegriff eigentlich durch die Kostenrechnung belegt ist, ist die Bezeichnung der entsprechenden Ausgaben als Investitionsaufwendungen eindeutiger. Die Investitionskosten werden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des erworbenen Gutes verteilt und über die Jahre abgeschrieben. Anstelle der Abschreibung nach Nutzungsjahren ist teilweise auch eine solche gemäß der Betriebsstunden zulässig. Die Wirtschaftslehre des privaten Haushaltes bezeichnet Anschaffungen für langjährig zu nutzende Güter als Investitionskosten und grenzt diese von Konsumausgaben ab. Diese Abgrenzung ist nicht immer eindeutig, so gehört ein einfaches Fernsehgerät zu den Investitionskosten, während der Erwerb eines Luxusgerätes als Konsumausgabe anzusehen ist.

^