Als Investment lässt sich grundsätzlich jede Form einer Investition bezeichnen, im üblichen Sprachgebrauch sind mit Investments jedoch vorwiegend Beteiligungen gemeint. Ein Investment als Beteiligung ist sowohl Unternehmen und Privatpersonen als auch mit rechtlichen Einschränkungen öffentlich-rechtlichen Institutionen möglich. Das Handelsrecht verlangt das gesonderte Ausweisen von Investments in der Bilanz, wenn diese zwanzig oder mehr Prozent des Gesellschaftskapitals betragen. Die klassische Form des Investments von Privatpersonen besteht in der Anlage in Aktien; diese sind tatsächlich aber nur dann ein Investment, wenn sie mit einem langfristigen Anlageziel und nicht mit der Intention eines baldigen Wiederverkaufes nach einer Kurssteigerung erworben werden.