Investivlohn

Der Investivlohn bezeichnet einen Teil des Arbeitsentgeltes, welcher statt in Geld in der Form einer Beteiligung am Unternehmen ausgezahlt wird. Der Investivlohn lässt sich somit praktisch nur umsetzen, wenn es sich beim Arbeitgeber um eine Kapitalgesellschaft handelt; der Investivlohn kann dann als Geschäftsanteile oder in der Form von Aktien ausgezahlt werden. Mittels des Investivlohnes ist der Mitarbeiter am späteren Unternehmensgewinn beteiligt, über die mögliche Erhöhung der Arbeitsmotivation durch den Investivlohn liegen Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen vor. Positiv und vorteilhaft ist, dass der einzelne Arbeitnehmer durch den Investivlohn einen Anteil am Produktivvermögen des Unternehmens erhält. Der Investivlohn kann naturgemäß nur einen Teil des Arbeitsentgeltes umfassen.

^