Investitionszuschuss

Ein Investitionszuschuss ist ein Zuschuss zu geplanten Investitionen. Im weiteren Sinn werden auch direkt durch die öffentliche Hand ausgezahlte langfristige Kredite als Investitionszuschüsse bezeichnet, obgleich der Begriff des Zuschusses eigentlich eine Rückforderung ausschließt. Investitionszuschüsse werden häufig für die Ansiedlung von Betrieben in wirtschaftlich benachteiligten Regionen gewährt. Diese Investitionszuschüsse sind üblicherweise nicht zurückzuzahlen, wenn die mit ihrer Auszahlung verbundenen Bedingungen oder Voraussetzungen eingehalten werden. Hierzu gehört in erster Linie die Schaffung einer Mindestanzahl an Arbeitsplätzen. Die Auszahlung von Investitionszuschüssen unterliegt grundsätzlich der Subventionskontrolle durch die Europäische Gemeinschaft. Diese erkennt Investitionszuschüsse überwiegend als vorübergehende Fördermaßnahmen für strukturschwache Regionen an und hat selbst ein entsprechendes Programm für die Förderung zwischenstaatlicher Projekte aufgelegt.

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