Das Investitionszulagengesetz bezeichnet die Gesetze, welche die Vergabe der Investitionszulage regeln. Mittels der Investitionszulage sollen strukturschwache Gebiete gefördert werden, sie ist auf die ostdeutschen Bundesländer einschließlich des gesamten Bundeslandes Berlin beschränkt. Das Investitionszulagengesetz regelt die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Investitionszulage sowie die praktische Umsetzung ihrer Auszahlung. Das jetzige Investitionszulagengesetz wurde mehrfach überarbeitet, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2010. Vor der deutschen Wiedervereinigung existierte in der Bundesrepublik Deutschland ein vergleichbares Investitionszulagengesetz, welches die Förderung von Investitionen im damals als Zonenrandgebiet bezeichneten Grenzgebiet zur vormaligen DDR beinhaltete. Einige Politiker aus westdeutschen strukturschwachen Regionen fordern eine Veränderung des Investitionszulagengesetzes, damit auch dort getätigte Investitionen zulagefähig werden.