Investitionszulage

Die Investitionszulage ist eine staatliche Subvention, welche für Investitionen im Fördergebiet gezahlt wird. Das Fördergebiet umfasst die fünf neuen Bundesländer sowie das gesamte Bundesland Berlin. Eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der Investitionszulage ist, dass die subventionierten Investitionen mindestens fünf Jahre lang genutzt werden. Zudem muss es sich um Erstinvestitionen handeln. Der Antrag auf die Auszahlung der Investitionszulage wird beim für die beantragende Person oder Körperschaft zuständigen Finanzamt gestellt. Die Investitionszulage gilt steuerrechtlich nicht als Einkommen und reduziert in der Finanzbuchhaltung nicht die steuerlichen Anschaffungskosten des bezuschussten Wirtschaftsgutes. Vorrangiges Ziel der Investitionszulage ist die Förderung der ostdeutschen Wirtschaft, da die entsprechenden Regionen als strukturschwach gelten.

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