Investmentgesetz

Das deutsche Investmentgesetz gilt seit Januar 2004 und wurde seit seiner erstmaligen Verabschiedung mehrfach abgeändert. Es löste das KAAG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) und das Auslandsinvest-Gesetz ab, die steuerlichen Bestimmungen der vormaligen Gesetze gingen jedoch in das gesonderte Investmentsteuergesetz ein. Die offizielle Abkürzung für das Investmentgesetz lautet InvG. Das Investmentgesetz berücksichtigt erstmals neben den verschiedenen Typen von Investmentfonds auch Derivate. Mit der Verabschiedung des Investmentgesetzes kam Deutschland einer Forderung der EU nach einer Vereinheitlichung der Standards innerhalb Europas nach. Hedgefonds wurden in Deutschland erstmals durch das Investmentgesetz zugelassen. Dem Verbraucherschutz sowie der Marktkontrolle dienen umfangreiche Regelungen bezüglich der Aufsicht durch die BaFin sowie hinsichtlich der Meldepflicht an diese Behörde.

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