Als Investmentkonto bezeichnet die Umgangssprache das Anlagekonto, welches gemeinsam mit einem Depot geführt wird und der Verbuchung der finanziellen Transaktionen dient. Das Investmentkonto nimmt üblicherweise die Dividenden sowie die Verkaufserlöse auf, zugleich erfolgt von diesem Konto die Abbuchung eventueller Entgelte sowie der Kaufpreise für georderte Wertpapiere. Die meisten Banken verknüpfen das Investmentkonto mit einem vom Inhaber definierten Girokonto, so dass Geldanforderungen seitens des Kontoinhabers zunächst vom Investmentkonto auf das Referenzkonto ausgezahlt werden. Eine rechtliche Regelung für das Führen von Anlagekonten findet sich im Investmentgesetz. Gelegentlich werden auch Investment-Sparkonten als Investmentkonten bezeichnet.