Jahresabrechnung

Bei einer Jahresabrechnung handelt es sich um eine vom Hausverwalter zu erstellende Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu den Pflichtinhalten der Jahresabrechnung gehören neben der Gesamtabrechnung die Einzelabrechnung für die Wohnungen der Eigentümer und der Verteilungsschlüssel. Dabei trennt die Jahresabrechnung die Ausgaben nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten, sie ist zugleich Grundlage für die Abrechnung der einzelnen Eigentümer mit ihren eventuellen Mietern. Einen weiteren wichtigen Punkt für die Jahresabrechnung bildet die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Die Wohnungseigentümerversammlung muss die erstellte Jahresabrechnung mit einfacher Mehrheit annehmen. Als Folge der Jahresabrechnung für eine Eigentümergemeinschaft werden Fehlbeträge nachgezahlt und Gewinne ausbezahlt oder in eine Rücklage überführt.

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