Jahresabschluss

Der Jahresabschluss informiert über den Gewinn oder Verlust während des vergangenen Geschäftsjahres. Wesentliche Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Für kleinere Betriebe und Freiberufler ist hingegen eine vereinfachte Jahresüberschussrechnung ausreichend. Zu den vorbereitenden Arbeiten für den Jahresabschluss gehören die Inventur sowie die Bewertung der wahrscheinlichen Realisierbarkeit von Forderungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt zur Erstellung des Jahresabschlusses ist das Geschäftsjahr, dieses muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr identisch sein. Eine Pflicht zur Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses besteht außer bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auch für einige im Gesetz explizit genannte Wirtschaftszweige wie Banken und Versicherungen.

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