Das Jahresgehalt bei rückblickender Betrachtungsweise ist das Entgelt, welches einem Gehaltsempfänger während eines Jahres ausgezahlt wurde. In vielen Fällen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstelle der Höhe des monatlichen Gehaltes ein Jahresgehalt, welches in zwölf Teilen bezahlt wird. Ein Vorteil dieser Methode besteht darin, dass sich einmalige Zahlungen in das Jahresgehalt einrechnen und monatlich anteilig auszahlen lassen. Der Begriff Jahresgehalt ist ein Synonym zum Jahresbruttogehalt, während das Jahresbruttoeinkommen grundsätzlich auch Einkünfte umfasst, welches aus anderen Einnahmequellen als der abhängigen Arbeit stammt. Wenn ein Jahresgehalt fest vereinbart wurde, wird dieses für die Berechnung des für die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung maßgebliche Jahresarbeitsentgelt herangezogen.