Jahresgewinn

Der Jahresgewinn bezeichnet den Überschuss eines Unternehmens. Bei zur Bilanzierung verpflichteten Betrieben unterscheidet sich der für die Versteuerung maßgebliche Gewinn vom Jahresgewinn gemäß Handelsrecht, da für die Steuerbilanz und die Handelsbilanz teilweise unterschiedliche Vorschriften bestehen. Zu unterscheiden ist zudem der Jahresgewinn vor Steuern vom Gewinn nach dem Steuerabzug. Eine weitere betriebswirtschaftliche Kennzahl bildet der Jahresgewinn vor Steuern und Zinsen. Für den Vergleich mehrerer Rechnungsjahre von Bedeutung ist der bereinigte Jahresgewinn, für dessen Ermittlung Einmaleffekte aus dem eigentlichen Gewinn herausgerechnet werden. Bei stringenter Begriffsverwendung ist bei Personengesellschaften vom Jahresgewinn und bei Kapitalgesellschaften vom Jahresüberschuss zu sprechen.

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