Jahresinventur

Bei der Jahresinventur handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Bestandsaufnahme der vorhandenen Güter innerhalb eines Unternehmens. Zu den im Rahmen der Jahresinventur zu zählenden Gegenständen zählt das Anlagevermögen ebenso wie die zum Verkauf im Lagerbestand vorhandenen Produkte. Umgangssprachlich wird die Jahresinventur oft verkürzt als Inventur bezeichnet, in der Fachsprache steht Inventur aber für jede gesetzlich vorgeschriebene und für jede freiwillige Bestandsaufnahme gleichermaßen. Die Ergebnisse der Jahresinventur führen zu einer Veränderung der buchmäßigen Bestände, sogenannte Inventurdifferenzen können auf Diebstahl ebenso beruhen wie auf einer fehlerhaften Lagerbuchhaltung. Die Ergebnisse der Jahresinventur fließen in den Jahresabschluss ein.

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