Jahreslohnsteuer

Die Lohnsteuer ist der auf das Arbeitsentgelt anfallende Teil der Einkommenssteuer (in Gesetzestexten abweichend vom üblichen Sprachgebrauch als Einkommensteuer bezeichnet), ihre Höhe wird vom Arbeitnehmer der geltenden Lohnsteuertabelle entnommen. Die Berechnung der monatlichen Steuerabzüge geht von identischen Einkommenshöhen im Monat aus, was faktisch bei vielen Arbeitnehmern nicht zutrifft, so dass eine endgültige Festlegung der Höhe der Jahreslohnsteuer erst im Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt. Sofern der Arbeitnehmer keine weiteren Einkünfte erzielt, übersteigt der Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres nahezu immer die tatsächlich zu zahlende Höhe der Lohnsteuer, da nur wenige Arbeitnehmer einen Freibetrag für ihre Werbungskosten eintragen lassen.

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