Arbeitnehmer können einen Antrag auf den Lohnsteuerjahresausgleich stellen und erhalten in diesem Fall nahezu immer einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet, da sie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können. In geringerem Maße trägt die bei vielen Arbeitnehmern monatlich wechselnde Höhe des Einkommens zur Überzahlung der Lohnsteuer und zur entsprechenden Rückerstattung im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs bei. Die Abgabe eines Antrages auf den Jahreslohnsteuerausgleich ist freiwillig; sofern mehr als 410 Euro Nebenverdienst erworben wurden, ist jedoch die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung erforderlich. Der Antrag oder das Formular auf den Lohnsteuerjahresausgleich wird auch als Jahreslohnsteuererklärung oder als Lohnsteuererklärung bezeichnet.