Jobcenter

Jobcenter sind beim Arbeitsamt angesiedelte oder gemeinsam mit Kommunen betriebene Einrichtungen, welche die Versorgung der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II betreuen. Die dem Gesetz nach zentrale Aufgabe der Jobcenter ist nicht die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II, sondern die Wiedereingliederung der Leistungsempfänger in den Arbeitsprozess. Die Trägerschaft eines Jobcenters kann bei einer Kommune liegen oder gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune verantwortet werden. Die gemeinsame Verantwortung ist sinnvoll, da zu den Aufgaben des Jobcenters Bereiche der Sozialhilfe ebenso wie Aufgaben der Arbeitsvermittlung zählen, eine entsprechende Gemeinschaft wird auch als ARGE bezeichnet.

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