Jobcenterdarlehen

Das Jobcenterdarlehen, üblicher ist die Schreibweise Jobcenter-Darlehen, bezeichnet einen vom Jobcenter an Leistungsempfänger ausgezahlten zinsfreien Kredit. Voraussetzung für den Erhalt eines Jobcenter-Darlehens ist, dass dieses für die Anschaffung dringend benötigter Gegenstände verwendet wird. Daneben ist ein Darlehen vom Jobcenter zur Begleichung von Mietschulden möglich, wenn dadurch eine drohende Wohnungskündigung abgewehrt werden kann. Die Rückzahlung des Jobcenter-Darlehens erfolgt in kleinen Raten durch die Verrechnung mit den Leistungsansprüchen der folgenden Monate. Ein Nachweis über die Unmöglichkeit der Kreditaufnahme bei Geldinstituten ist für die Beantragung eines Jobcenter-Darlehens üblicherweise nicht erforderlich, da diese für Hartz IV-Leistungsempfänger generell als nahezu unmöglich gilt.

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