Jubiläumsgeld

Das Jubiläumsgeld ist eine Zulage, welche Beschäftigte nach einer tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Zeit der Betriebszugehörigkeit erhalten; in Deutschland ist im der Begriff Jubiläumsgratifikation üblicher. Bei Beamten wird das Jubiläumsgeld zumeist als Jubiläumszuwendung bezeichnet. Des Weiteren zahlen einige Gewerkschaften ein Jubiläumsgeld an langjährige Mitglieder aus. Das vom Arbeitgeber gezahlte Jubiläumsgeld ist grundsätzlich steuerpflichtig, hierbei können jedoch Freibeträge und in Österreich zudem ein vergünstigter Steuersatz geltend gemacht werden. Der Begriff Jubiläumsgeld kann auch für freiwillige Zahlungen verwendet werden, welche Unternehmen aus Anlass ihres eigenen Betriebsjubiläums an ihre Mitarbeiter ausschütten.

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