Jubiläumsgratifikation

Eine Jubiläumsgratifikation erhalten Mitarbeiter, welche eine im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Zeit in einem Betrieb beschäftigt sind. Bei der Jubiläumsgratifikation handelt es sich um einen Gehaltsbestandteil, welcher jedoch steuerlich begünstigt wird. Eine Jubiläumsgratifikation wird auch als Jubiläumsgeld bezeichnet; dieser Begriff ist jedoch umfassender, da er auch eine Sonderzahlung aus Anlass eines Betriebsjubiläums meinen kann. Bei Beamten wird die Jubiläumsgratifikation zumeist Jubiläumszuwendung genannt; sie wird Bundesbeamten nach fünfundzwanzig, vierzig und fünfzig Jahren Tätigkeit ausgezahlt, bei Landesbeamten können die Zeiten abweichen. Angesichts der zunehmenden Anzahl an Arbeitsplatzwechseln kommt es heute seltener als früher zu einer Auszahlung der Jubiläumsgratifikation bei privatwirtschaftlichen Betrieben.

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