Jubiläumszuwendung

Die Jubiläumszuwendung ist in der Fachsprache die Jubiläumsgratifikation, welche an Beamte durch ihren Dienstherrn ausgezahlt wird. Bundesbeamte erhalten eine Jubiläumszuwendung nach fünfundzwanzig, vierzig und nach fünfzig Jahren Dienst, die Bestimmungen für Landesbeamte können in den einzelnen Bundesländern abweichen. Die Auszahlung der Jubiläumszuwendung an Beamte ist gesetzlich geregelt, während Jubiläumsgratifikationen an privat beschäftigte Arbeitnehmer der Regelung in einem Tarifvertrag beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung bedürfen, soweit der Betriebsinhaber sie nicht aus eigenem Antrieb auszahlt. Umgangssprachlich werden gelegentlich auch Jubiläumsgratifikationen an Angestellte privater oder öffentlicher Betriebe als Jubiläumszuwendungen bezeichnet, was nicht der offiziellen Definition der Fachsprache entspricht.

^