Kabotage

Die Kabotage bezeichnet sowohl das Recht eines ausländischen Unternehmens, Verkehrsleistungen und Gütertransporte im Inland vorzunehmen, als auch dessen praktische Durchführung. Da die Kabotage Leerfahrten zu vermeiden hilft, ist sie sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, so dass bestehende Kabotageverbote abgeschafft werden sollten. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Kabotage eingeschränkt erlaubt, die EU-Kommission fordert eine vollständige und unregulierte Zulassung. Der Begriff stammt aus dem Französischen, wo caboter die Grundbedeutung des Entlangfahrens an einer Küste hat. Die Erlaubnis zur Kabotage ist Grundvoraussetzung für das Fahren von Schiffen unter der Flagge eines gewählten Landes.

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