Kaffeesteuer

Das Aufkommen der Kaffeesteuer steht dem Bund zu. Mit dieser Verbrauchssteuer wird der Konsum von Kaffee ebenso besteuert wie der Verzehr von Lebensmitteln, welche Kaffee enthalten. Bei der Kaffeesteuer handelt es sich um eine der Steuerarten, bei welchen unbeabsichtigte Steuerhinterziehungen häufig sind. Wer als Verbraucher Kaffee oder kaffeehaltige Produkte im Ausland bestellt, muss Kaffeesteuer bezahlen, da die Freimengen von 1,3 Kilo (innerhalb der EU 10 Kilo) pro Person nur bei persönlich vorgenommenen Reisen und nicht bei Bestellungen zum Versand gelten. Die Kaffeesteuer ist nur in wenigen Ländern bekannt, innerhalb der Europäischen Union handelt es sich dabei neben Deutschland um Dänemark und Belgien.

^