Kalkulationsverordnung

Die Kalkulationsverordnung bezieht sich auf die Berechnung von Prämien und Rückstellungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung. Sie schreibt vor, welche versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden die Versicherer in diesen Bereichen anzuwenden haben. Auch das Recht zum Übergang in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung ist in der Kalkulationsverordnung geregelt. Die übliche Abkürzung für die Kalkulationsverordnung lautet KalV. Sie wurde erstmals 1996 erlassen und in den Folgejahren mehrfach verändert. Seit 2007 ist die BaFin für die Durchführung der Kalkulationsverordnung und für eventuelle Änderungen zuständig. Für Versicherungsnehmer in der PKV von großer Bedeutung ist, dass die Kalkulationsverordnung eindeutige Regeln zur Übertragung der Altersrückstellung bei einem Tarifwechsel aufstellt.

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