Im Handel bezeichnet der Kalkulationszuschlag den prozentualen Aufschlag auf den Einstandspreisen zur Berechnung des Verkaufspreises. Der Kalkulationszuschlag muss neben den Geschäftskosten und dem erwarteten Gewinn auch Kosten durch den Warenverderb und gegebenenfalls eingeräumte Rabatte berücksichtigen. Die Kalkulation des gesamten Warensortiments mit einem einheitlichen Zuschlag gehört eher zur idealtypischen Handelswirtschaftslehre als in die Praxis, da der Wettbewerb und die je nach Produkt unterschiedlich starke Preissensibilität der Verbraucher im realen Geschäftsleben zu unterschiedlichen Kalkulationszuschlägen bei einzelnen Verkaufsgütern führt. Außer im Handel kommt der Kalkulationszuschlag bei der betrieblichen Kostenrechnung zur Anwendung.