Kaltakquise

Die Kaltakquise meint die unaufgeforderte Werbeansprache. Diese ist gegenüber Privatpersonen über die meisten Medien wie Telefon, E-Mail und Fax verboten, wobei das Verbot besonders bei unerlaubter Telefonwerbung strafbewehrt ist. Über Briefe oder Postwurfsendungen kann die Kaltakquise jedoch auch bei Privatpersonen vorgenommen werden, sofern diese nicht widersprechen. Bei gewerblichen Kunden ist die Kaltakquise hingegen grundsätzlich zulässig. Unternehmen versprechen sich durch die Kaltakquise die Gewinnung neuer Kunden, tatsächlich verursacht die mitunter willkürliche Ansprache potentieller Geschäftspartner jedoch hohe Streuverluste. Rechtlich nicht als Kaltakquise gilt das Unterbreiten zusätzlicher Angebote an Bestandskunden, dennoch muss privaten Kunden die Möglichkeit gegeben werden, dieser Form der Werbung zu widersprechen.

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