Kaltmiete

Als Kaltmiete wird in Deutschland überwiegend der Mietzins ohne Nebenkosten bezeichnet. In anderen Ländern und bei der Ferienhausvermietung ist hiermit abweichend die Miete ohne Heizkosten, aber einschließlich der weiteren Nebenkosten gemeint. Die Vereinbarung einer Warmmiete einschließlich der Kosten für die Beheizung ist bei Wohnungen nur in Ausnahmefällen gestattet. Mischkonstruktionen, wonach die Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten in der Miete enthalten sind, kommen vor allem bei direkt mit dem Energieversorger abgerechneten Wärmekosten in Betracht. Sie setzen einen eigenen Zähler je Haushalt voraus und sind bei Nachtspeicherheizungen generell, bei Gasheizungen jedoch nur in einigen Regionen verbreitet. Wenn die Kaltmiete neben dem reinen Mietzins und den Heizkosten die Nebenkosten enthält, wird sie als Bruttokaltmiete bezeichnet. Außer bei Ferienunterkünften und der Vermietung einzelner Zimmer trägt der Mieter die Stromkosten jedoch selbst.

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