Kantonalbanken

Kantonalbanken sind Banken in der Schweiz, deren Eigentümer ein Kanton ist. Der entsprechende Kanton kann alleiniger Eigentümer einer Kantonalbank sein, er kann aber auch lediglich die Mehrheit der Anteile halten. Je nach Kanton sind Kantonalbanken als öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder als Aktiengesellschaften organisiert. Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden und Solothurn führen seit den 1990er Jahren keine eigenen Kantonalbanken mehr. Die Hauptaufgabe der Schweizer Kantonalbanken besteht in der Kreditversorgung kleiner und mittlerer Betriebe. Des Weiteren erbringen die Kantonalbanken weitere Bankdienstleistungen für ihren Hauptkundenkreis. Eine weitere wichtige Aufgabe der Schweizer Kantonalbanken besteht im Verkauf und Ankauf von Reisezahlungsmitteln. Die einzelnen Kantonalbanken sind unabhängig, arbeiten aber sowohl in einem vereinsmäßigen Zusammenschluss als auch in verschiedenen Teilbereichen zusammen.

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