Die Kapitalanlagegesellschaft ist eine Gesellschaft, welche Investmentfonds verwaltet beziehungsweise auflegt. Eine Kapitalanlagegesellschaft wird auch als Investmentgesellschaft bezeichnet, ihre übliche Rechtsform ist in Deutschland die Aktiengesellschaft (AG) oder die GmbH. Die Abkürzung für eine Kapitalanlagegesellschaft lautet KAG. Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt einer staatlichen Aufsicht, welche in Deutschland durch die BaFin und in Österreich durch die FMA erfolgt. Das von den Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Vermögen der in Fonds investierenden Anleger gilt als Sondervermögen und muss vom eigenen Vermögen sicher getrennt werden. Diese Trennung erfolgt durch die Zusammenarbeit mit einer Depotbank, welche das Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft und somit das Geld der Anleger verwahrt.