Eine Kapitalausstattungsklausel ist die Bestätigung einer Muttergesellschaft, eine vorhandene Kapitalausstattung einer Tochtergesellschaft weiterhin zu betreiben. Die Kapitalausstattungsklausel gehört ebenso wie die Kapitalanteilsklausel zu den Patronatsklauseln. Als ein Hintergrund der Patronatsklausel stellt sich hierbei die zumindest rein theoretisch verbesserte Kreditwürdigkeit dar. Muttergesellschaften verpflichten sich hierbei Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften in Zeiten wirtschaftlich bedingter Zahlungsausfälle zu erfüllen. Hinsichtlich der Kreditabsicherung gilt jedoch die Kapitalausstattungsklausel als eine atypische Sicherheit, da sie lediglich eine gegenüber der Tochtergesellschaft verbindliche Erklärung über die künftige Kapitalausstattung darstellt und nicht aussagt, dass die Muttergesellschaft die Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft trägt.