Die Kapitalanteilsklausel ist eine Klausel, welche erklärt, dass eine Muttergesellschaft Anteile an einer Tochtergesellschaft hält. Neben der Mitteilung über die vorhandene Beteiligung gibt die Kapitalanteilsklausel auch darüber Auskunft, in welchem Umfang die Beteiligung besteht. Die entsprechende Klausel gilt hinsichtlich der Kreditaufnahme als unechte oder atypische Sicherheit, da sie lediglich über die Beteiligungsverhältnisse informiert und keine rechtliche Verpflichtung der Muttergesellschaft zum Haften für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft enthält. Die Kapitalanteilsklausel gehört ebenso wie die Kapitalausstattungsklausel zu den Patronatsklauseln.