Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Unter einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, welche sich mit Kapital oder Risikokapital an anderen Unternehmen beteiligt. Im Gegensatz zu einem Bankkredit enthält der Beteiligungsvertrag mit einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft eine Klausel, wonach sich die Höhe der Rückzahlung nach dem tatsächlichen Ertrag des finanzierten Unternehmens richtet. Für eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft wird häufig der englische Begriff Private-Equity-Gesellschaft (PEG) verwendet, bei Risikokapital erfolgt die Bezeichnung als Venture-Capital-Gesellschaft (VCG). Privatpersonen ist die Beteiligung an Kapitalbeteiligungsgesellschaften überwiegend durch die Zeichnung von Anteilen entsprechender geschlossener Fonds möglich; auf Grund der hohen Mindestbeteiligung ist sie jedoch realistisch betrachtet nur für vermögende Personen realisierbar.

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