Kapitaldeckung

Die Kapitaldeckung ist die Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens und besagt, dass für spätere Auszahlungen ein auf die Person bezogener Kapitalstock gebildet wird. Die Kapitaldeckung ist bei Lebensversicherungen, zu welchen als Sonderform auch private Rentenversicherungen gehören, üblich, während die gesetzliche Rentenversicherung das Umlageverfahren wählt. Bei einer ausschließlichen Kapitaldeckung in der Rentenversicherung besteht die Gefahr des Kapitalverzehrs, welche durch die Berücksichtigung einer Risikoprämie ausgeglichen wird, so dass eine lebenslange Rentenzahlung möglich ist. Die Kapitaldeckung ist auch Grundlage der privaten Pflegeversicherung und kommt bei der Bildung von Altersrückstellungen für die private Krankenversicherung zur Anwendung. Kaum bekannt ist, dass vor 1957 auch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland die Kapitaldeckung für ihre Rentenzahlungen nutzte.

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