Das Kapitaldeckungsverfahren ist eines der beiden für eine Rentenversicherung möglichen Verfahren und wird von privaten Lebensversicherern verwendet. Im Gegensatz dazu nutzt die gesetzliche Rentenversicherung das Umlageverfahren. Beim Kapitaldeckungsverfahren erfolgt die Auszahlung der zu zahlenden Renten aus den Einzahlungen und den Anlagegewinnen der einzelnen Anleger. Da die private Rentenversicherung eine lebenslange Rentenzahlung garantiert, verwendet sie einen Teil der eingezahlten Gelder für die Risikoabdeckung eines überdurchschnittlich langen Lebens des Versicherten. Das Kapitaldeckungsverfahren gilt nicht nur für Rentenversicherungen, sondern auch für andere Lebensversicherungsformen und für die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherungen (PKV). Bis zur Rentenreform von 1957 war für die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehen.